Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hofgut Domäne GmbH.
I. Liefer- und Leistungsbedingungen
Hofgut Domäne GmbH (nachfolgend Domäne genannt) bietet Ihnen eine von A bis Z geplante Veranstaltung. Bitte betrachten Sie die folgenden Bedingungen als Grundlage unserer Geschäftsbeziehung. Der Kunde akzeptiert diese Bedingungen, sobald er unser Angebot, in dem sie bekannt gegeben werden, mündlich oder schriftlich angenommen hat.
II. Angebot und Lieferung
Unser Angebot ist freibleibend. Wir liefern alle Sach- und Dienstleistungen nach Auftragserteilung und Auftragsbestätigung. Geschirr, Besteck, Gläser, Dekorationen, u.s.w. bleiben Eigentum von der Domäne. Geschirrverlust Bspw.wegen Bruch wird zum Einkaufspreis berechnet.
III. Auftragserteilung
Bei Auftragserteilung stellt die Domäne einen Betrag mit 500.- in Rechnung. Bei kleineren Veranstaltungen 100.-. Dieser Betrag gilt als sogenannte Kaution die bei Stornierung des Auftrages nicht mehr Rückerstattet wird. Bei Erfüllung des Auftrages wird die Kaution bei Rechnungsstellung in Abzug gebracht. Bei Terminverschiebung muss der neu geplante Termin für die Domäne umsetzbar sein ansonsten gilt der Termin als storniert. Die Anzahl der Gäste muss 72 Stunden vor Veranstaltung gemeldet sein, diese werden dann in Abrechnung gebracht. Auch sogenannte Buchungsgebühren, egal in welcher Höhe, werden grundsätzlich nicht verrechnet oder zurückerstattet.
IV. Rücktrittsvereinbarung
Der Kunde ist berechtigt, Aufträge bis 1.000 Euro netto, 30 Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzubestellen. Sind bis zu diesem Zeitpunkt Waren für die jeweilige Veranstaltung / Dienstleistung eingekauft worden, z.B. ein Wein der nicht in unserem Sortiment ist und extra für den Gast gekauft wurde, so wird diese Ware dem Kunden in Rechnung gestellt und zur freien Verfügung übergeben. Bei Aufträgen über 1.000 Euro netto stellt die Domäne die bis dahin angefallenen Kosten , auch Planungskosten, lt. Auflistung in Rechnung. Bei Veranstaltungen, die später als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Kunden abgesagt werden, muß die Domäne 80% der Auftragssumme in Rechnung stellen. Eine Kaution bleibt hiervon unberührt. Anfallende Stornogebühren bei gebuchten Künstlern (Band´s, DJ´s, Kabarettisten etc.) werden im Rücktrittfall im vollen Umfang weiter berechnet. Sind Mindestumsätze vereinbart trifft folgende Regelung in Kraft: Bei Stornierung berechnet die Domäne bei bis zu 6 Monaten vor Veranstaltung 20%, bei bis zu 3 Monaten 50% und bei weniger als 3 Monaten 80% des vereinbarten Mindestumsatzes.
Die Domäne behält sich das Recht vor jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Domäne der Meinung ist diese Veranstaltung nicht so durchführen zu können wie vom Kunden verlangt bzw. erwartet.
V. Zahlungsvereinbarung
Zahlungsziel ist sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto Kasse, bei keiner anderweitigen Vereinbarung. 14 Tage vor Veranstaltung werden wir eine Anzahlung in Höhe von 50 % für Speisen wie eine Getränke oder Equipmentpauschale (Bspw. Technik, Dekorationen,)des Kostenvoranschlages in Rechnung stellen.
Alle in unserem Angebot angegebenen Preise verstehen sich incl.. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug ist die Domäne berechtigt Verzugszinsen, in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu erheben.
VI. Reklamationen
Sollte unsere Auftragsdurchführung/Planung Anlass zur Beanstandung geben, muss dies umgehend schriftlich oder per Fax mitgeteilt werden an:
Hofgut Domäne GmbH
Brielhof 1
72379 Hechingen
Info@hofgut-domaene.de
Fax: 07471.960.192-99
damit wir schnellstmöglich reagieren können.
Sind Beanstandungen direkt vor Ort am Veranstaltungs- tag zu beheben, sollte sofort unsere Serviceleitung oder der Betrieb Domäne informiert werden. Reklamationen nach Veranstaltungen sind oft nicht mehr nachvollziehbar.
VII. Haftungsvereinbarung
Bei Anlieferungen von eigenen Waren geht die Gefahr durch Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung einschließlich der Haftung gegenüber Dritten auf den Kunden über.
VIII. Sondervereinbarung
Zusätzliche Vereinbarungen, die diese AGB´s abändern und/oder ergänzen, müssen in jedem Falle zwischen unserem Kunden und der Domäne schriftlich getroffen werden.
IX. Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die sich aus dem Auftragsverhältnis ergeben, wird Balingen festgelegt.
Domäne Catering.
I. Liefer- und Leistungsbedingungen
Hofgut Domäne GmbH Catering (nachfolgend Domäne genannt) bietet Ihnen eine von A bis Z geplante Veranstaltung. Bitte betrachten Sie die folgenden Bedingungen als Grundlage unserer Geschäftsbeziehung. Der Kunde akzeptiert diese Bedingungen, sobald er unser Angebot, in dem sie bekannt gegeben werden, mündlich oder schriftlich angenommen hat.
II. Angebot und Lieferung
Unser Angebot ist freibleibend. Wir liefern alle Sach- und Dienstleistungen nach Auftragserteilung und Auftragsbestätigung. Geschirr, Besteck, Gläser, Dekorationen, u.s.w. bleiben Eigentum von der Domäne. Entliehenes Geschirr muss innerhalb von 5 Werktagen an den Betrieb der Domäne zurückgegeben werden, andernfalls behält sich die Domäne vor, die Mietkosten für die zusätzliche Leihdauer zu berechnen. Geschirrverlust wird zum Einkaufspreis berechnet.
III. Auftragserteilung
Bei Auftragserteilung stellt die Domäne 10% der geplanten Kosten, doch mindestens 500.-, sofort in Rechnung. Dieser Betrag gilt als sogenannte Kaution die bei Stornierung des Auftrages nicht mehr Rückerstattet wird. Bei Erfüllung des Auftrages wird die Kaution bei Rechnungstellung in Abzug gebracht. Bei Terminverschiebung muss der neu geplante Termin für die Domäne umsetzbar sein ansonsten gilt der Termin als storniert. Die Anzahl der Gäste muss 72 Stunden vor Veranstaltung gemeldet sein, diese werden dann in Abrechnung gebracht. Auch sogenannte Buchungsgebühren, egal in welcher Höhe, werden grundsätzlich nicht verrechnet oder zurückerstattet.
IV. Rücktrittsvereinbarung
Der Kunde ist berechtigt, Aufträge bis 1.000 Euro netto, 30 Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzubestellen. Sind bis zu diesem Zeitpunkt Waren für die jeweilige Veranstaltung / Dienstleistung eingekauft worden, z.B. ein Wein der nicht in unserem Sortiment ist und extra für den Gast gekauft wurde, so wird diese Ware dem Kunden in Rechnung gestellt und zur freien Verfügung übergeben. Bei Aufträgen über 1.000 Euro netto stellt die Domäne die bis dahin angefallenen Kosten lt. Auflistung in Rechnung. Bei Veranstaltungen, die später als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Kunden abgesagt werden, muß die Domäne 80% der Auftragssumme in Rechnung stellen. Eine Kaution bleibt hiervon unberührt. Dieses Regelung gilt auch bei Verzug von Anzahlungen.
Die Domäne behält sich das Recht vor jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Domäne der Meinung ist diese Veranstaltung nicht so durchführen zu können wie vom Kunden verlangt bzw. erwartet.
V. Zahlungsvereinbarung
Zahlungsziel ist sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto Kasse, bei keiner anderweitigen Vereinbarung. 14 Tage vor Veranstaltung werden wir eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Kostenvoranschlages in Rechnung stellen. Zahlungen die nicht pünktlich eingehen führen zum Storno. Hiefür tritt dann unsere Rücktrittsvereinbarung in Kraft.
Alle in unserem Angebot angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug ist die Domäne berechtigt Verzugszinsen, in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu erheben.
VI. Reklamationen
Sollte unsere Auftragsdurchführung/Planung Anlass zur Beanstandung geben, muss dies umgehend schriftlich oder per Fax mitgeteilt werden an:
Hofgut Domäne GmbH
Brielhof 1
72379 Hechingen
info[at]hofgut-domaene.de
Faxnummer: 07471.960.192.99
damit wir schnellstmöglich reagieren können.
Sind Beanstandungen direkt vor Ort am Veranstaltungstag zu beheben, sollte sofort unsere Serviceleitung oder der Betrieb Domäne informiert werden. Reklamationen nach Veranstaltungen sind oft nicht mehr nachvollziehbar.
VII. Haftungsvereinbarung
Bei Anlieferung der Ware geht die Gefahr durch Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung einschließlich der Haftung gegenüber Dritten auf den Kunden über.
VIII. Sondervereinbarung
Zusätzliche Vereinbarungen, die diese AGB´s abändern und/oder ergänzen, müssen in jedem Falle zwischen unserem Kunden und der Domäne schriftlich getroffen werden.
IX. Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die sich aus dem Auftragsverhältnis ergeben, wird Balingen festgelegt.